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   SG Stuttgart, 05.02.2010 - S 8 KR 7849/09 ER   

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SG Stuttgart, 05.02.2010 - S 8 KR 7849/09 ER (https://dejure.org/2010,6338)
SG Stuttgart, Entscheidung vom 05.02.2010 - S 8 KR 7849/09 ER (https://dejure.org/2010,6338)
SG Stuttgart, Entscheidung vom 05. Februar 2010 - S 8 KR 7849/09 ER (https://dejure.org/2010,6338)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Krankenversicherung

  • openjur.de

    Krankenversicherung - Kostenübernahme - Hyperthermietherapie - Erlass einer einstweiligen Anordnung - Folgenabwägung bei lebensbedrohlichen, regelmäßig tödlich verlaufenden Krankheiten

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Gewährung einer Hyperthermietherapie durch eine Krankenkasse als Sachleistung zur Bekämpfung einer Krebsbehandlung im Endstadium; Anspruch eines Versicherten auf Krankenbehandlung bei Notwendigkeit der Erkennung, Heilung oder Linderung der Krankheitsbeschwerden; Qualität ...

Kurzfassungen/Presse (2)

  • nikolaus-beschluss.de (Kurzinformation)

    Ambulante Hyperthermietherapie - Knochen- und Lebermetastasen eines Mammakarzinoms

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    Erlass einer einstweiligen Anordnung im sozialgerichtlichen Verfahren für Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung bei einer lebensbedrohlichen, regelmäßig tödlich verlaufenden Erkrankung

Papierfundstellen

  • AnwBl 2010, 183
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (13)

  • BVerfG, 29.11.2007 - 1 BvR 2496/07

    Verfassungsmäßigkeit der Ablehnung der Kostenübernahme für eine

    Auszug aus SG Stuttgart, 05.02.2010 - S 8 KR 7849/09
    Sie haben unter diesen Voraussetzungen die Sach- und Rechtslage abschließend zu prüfen (vgl. BVerfG [Kammer], Beschluss vom 29.07.2003 - 2 BvR 311/03, BVerfGK 1, 292, 296; Beschluss vom 22.11.2002 - 1 BvR 1586/02, NJW 2003, S. 1236 f.; Beschluss vom 06.02.2007 - 1 BvR 3101/06; Beschluss vom 29.11.2007 - 1 BvR 2496/07).

    Ist dem Gericht in einem solchen Fall eine vollständige Aufklärung der Sach- und Rechtslage im Eilverfahren nicht möglich, so ist anhand einer Folgenabwägung zu entscheiden (vgl. BverfG [Kammer], Beschluss vom 02.05.2005, a.a.O., m.w.N.; Beschluss vom 06.02.2007 - 1 BvR 3101/06; Beschluss vom 29.11.2007 - 1 BvR 2496/07); die grundrechtlichen Belange des Antragstellers sind umfassend in die Abwägung einzustellen.

    Die Gerichte müssen sich schützend und fördernd vor die Grundrechte des Einzelnen stellen (vgl. BVerfG [Kammer], Beschluss vom 22.11.2002, a.a.O., S. 1237; Beschluss vom 06.02.2007 - 1 BvR 3101/06; Beschluss vom 29.11.2007 - 1 BvR 2496/07, NZS 2008, 365).

    Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG, Beschluss vom 06.12.2005 - 1 BvR 347/98; Beschluss vom 19.11.2007 - 1 BvR 2496/07; Beschluss vom 30.06.2008 - 1 BvR 1665/07; Beschluss vom 19.03.2009 - 1 BvR 316/09), der sich das Bundessozialgericht (BSG) angeschlossen hat (vgl. BSG, Urteil vom 04.04.2006 - B 1 KR 12/05 R; Urteil vom 07.11.2006 - B 1 KR 24/06 R), verstößt die Leistungsverweigerung der Krankenkasse unter Berufung darauf, eine bestimmte neue ärztliche Behandlungsmethode sei im Rahmen der gesetzlichen Krankenversicherung ausgeschlossen, weil der zuständige Gemeinsame Bundesausschuss diese noch nicht anerkannt oder sie sich zumindest in der Praxis und in der medizinischen Fachdiskussion noch nicht durchgesetzt habe, gegen Art. 2 Abs. 1, Abs. 2 Satz 1 GG in Verbindung mit dem Sozialstaatsprinzip, wenn folgende drei Voraussetzungen kumulativ erfüllt sind: 1. Es liegt eine lebensbedrohliche oder regelmäßig tödlich verlaufende Erkrankung vor.

    Zwar hat das BSG entschieden, dass der Nachweis hinreichender Erfolgsaussichten einer Therapie regelmäßig nicht mehr möglich sei, wenn der Gemeinsame Bundesausschuss zu dem Ergebnis gelangt ist, dass nach dem maßgeblichen Stand der wissenschaftlichen Erkenntnisse medizinische Notwendigkeit, diagnostischer oder therapeutischer Nutzen sowie Wirtschaftlichkeit nicht hinreichend gesichert sind und er eine negative Bewertung abgegeben hat (BSG, Urteil vom 07.11.2006 - B 1 KR 24/06 R), jedoch hat das BVerfG diese Frage in seinem Beschluss vom 29.11.2007 - 1 BvR 2496/07 ausdrücklich offen gelassen.

  • BSG, 07.11.2006 - B 1 KR 24/06 R

    Krankenversicherung - verfassungskonforme Auslegung leistungsrechtlicher

    Auszug aus SG Stuttgart, 05.02.2010 - S 8 KR 7849/09
    Außerdem vertrat der MDK unter Bezugnahme auf das Urteil des Bundessozialgerichts vom 07.11.2006 - B 1 KR 24/06 R die Rechtsauffassung, der Nachweis einer hinreichenden Erfolgsaussicht einer Therapie sei regelmäßig nicht mehr möglich, wenn der Gemeinsame Bundesausschuss zum Ergebnis gelangt sei, dass nach dem maßgeblichen Stand der wissenschaftlichen Erkenntnisse die medizinische Notwendigkeit, der diagnostische und therapeutische Nutzen sowie die Wirtschaftlichkeit nicht hinreichend gesichert seien und er daher eine negative Bewertung abgegeben habe.

    Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG, Beschluss vom 06.12.2005 - 1 BvR 347/98; Beschluss vom 19.11.2007 - 1 BvR 2496/07; Beschluss vom 30.06.2008 - 1 BvR 1665/07; Beschluss vom 19.03.2009 - 1 BvR 316/09), der sich das Bundessozialgericht (BSG) angeschlossen hat (vgl. BSG, Urteil vom 04.04.2006 - B 1 KR 12/05 R; Urteil vom 07.11.2006 - B 1 KR 24/06 R), verstößt die Leistungsverweigerung der Krankenkasse unter Berufung darauf, eine bestimmte neue ärztliche Behandlungsmethode sei im Rahmen der gesetzlichen Krankenversicherung ausgeschlossen, weil der zuständige Gemeinsame Bundesausschuss diese noch nicht anerkannt oder sie sich zumindest in der Praxis und in der medizinischen Fachdiskussion noch nicht durchgesetzt habe, gegen Art. 2 Abs. 1, Abs. 2 Satz 1 GG in Verbindung mit dem Sozialstaatsprinzip, wenn folgende drei Voraussetzungen kumulativ erfüllt sind: 1. Es liegt eine lebensbedrohliche oder regelmäßig tödlich verlaufende Erkrankung vor.

    Zwar hat das BSG entschieden, dass der Nachweis hinreichender Erfolgsaussichten einer Therapie regelmäßig nicht mehr möglich sei, wenn der Gemeinsame Bundesausschuss zu dem Ergebnis gelangt ist, dass nach dem maßgeblichen Stand der wissenschaftlichen Erkenntnisse medizinische Notwendigkeit, diagnostischer oder therapeutischer Nutzen sowie Wirtschaftlichkeit nicht hinreichend gesichert sind und er eine negative Bewertung abgegeben hat (BSG, Urteil vom 07.11.2006 - B 1 KR 24/06 R), jedoch hat das BVerfG diese Frage in seinem Beschluss vom 29.11.2007 - 1 BvR 2496/07 ausdrücklich offen gelassen.

  • BVerfG, 06.02.2007 - 1 BvR 3101/06

    Verletzung des Anspruchs auf effektiven Rechtsschutz iSv Art 19 Abs 4 S 1 GG

    Auszug aus SG Stuttgart, 05.02.2010 - S 8 KR 7849/09
    Sie haben unter diesen Voraussetzungen die Sach- und Rechtslage abschließend zu prüfen (vgl. BVerfG [Kammer], Beschluss vom 29.07.2003 - 2 BvR 311/03, BVerfGK 1, 292, 296; Beschluss vom 22.11.2002 - 1 BvR 1586/02, NJW 2003, S. 1236 f.; Beschluss vom 06.02.2007 - 1 BvR 3101/06; Beschluss vom 29.11.2007 - 1 BvR 2496/07).

    Ist dem Gericht in einem solchen Fall eine vollständige Aufklärung der Sach- und Rechtslage im Eilverfahren nicht möglich, so ist anhand einer Folgenabwägung zu entscheiden (vgl. BverfG [Kammer], Beschluss vom 02.05.2005, a.a.O., m.w.N.; Beschluss vom 06.02.2007 - 1 BvR 3101/06; Beschluss vom 29.11.2007 - 1 BvR 2496/07); die grundrechtlichen Belange des Antragstellers sind umfassend in die Abwägung einzustellen.

    Die Gerichte müssen sich schützend und fördernd vor die Grundrechte des Einzelnen stellen (vgl. BVerfG [Kammer], Beschluss vom 22.11.2002, a.a.O., S. 1237; Beschluss vom 06.02.2007 - 1 BvR 3101/06; Beschluss vom 29.11.2007 - 1 BvR 2496/07, NZS 2008, 365).

  • BVerfG, 12.05.2005 - 1 BvR 569/05

    Verletzung des Grundrechts auf wirksamen Rechtsschutz (GG Art 19 Abs 4)

    Auszug aus SG Stuttgart, 05.02.2010 - S 8 KR 7849/09
    Dabei begegnet es grundsätzlich keinen verfassungsrechtlichen Bedenken, wenn sich die Gerichte bei der Beurteilung der Sach- und Rechtslage an den Erfolgsaussichten der Hauptsache orientieren (vgl. BVerfG [Kammer], Beschluss vom 02.05.2005 - 1 BvR 569/05, BVerfGK 5, 237, 242).

    Ist dem Gericht in einem solchen Fall eine vollständige Aufklärung der Sach- und Rechtslage im Eilverfahren nicht möglich, so ist anhand einer Folgenabwägung zu entscheiden (vgl. BverfG [Kammer], Beschluss vom 02.05.2005, a.a.O., m.w.N.; Beschluss vom 06.02.2007 - 1 BvR 3101/06; Beschluss vom 29.11.2007 - 1 BvR 2496/07); die grundrechtlichen Belange des Antragstellers sind umfassend in die Abwägung einzustellen.

  • BVerfG, 22.11.2002 - 1 BvR 1586/02

    Zur Versagung vorläufigen Rechtsschutzes zur Erlangung der Versorgung eines

    Auszug aus SG Stuttgart, 05.02.2010 - S 8 KR 7849/09
    Sie haben unter diesen Voraussetzungen die Sach- und Rechtslage abschließend zu prüfen (vgl. BVerfG [Kammer], Beschluss vom 29.07.2003 - 2 BvR 311/03, BVerfGK 1, 292, 296; Beschluss vom 22.11.2002 - 1 BvR 1586/02, NJW 2003, S. 1236 f.; Beschluss vom 06.02.2007 - 1 BvR 3101/06; Beschluss vom 29.11.2007 - 1 BvR 2496/07).

    Die Gerichte müssen sich schützend und fördernd vor die Grundrechte des Einzelnen stellen (vgl. BVerfG [Kammer], Beschluss vom 22.11.2002, a.a.O., S. 1237; Beschluss vom 06.02.2007 - 1 BvR 3101/06; Beschluss vom 29.11.2007 - 1 BvR 2496/07, NZS 2008, 365).

  • BVerfG, 06.12.2005 - 1 BvR 347/98

    "Nikolausbeschluss": Zur Leistungspflicht der gesetzlichen Krankenversicherung

    Auszug aus SG Stuttgart, 05.02.2010 - S 8 KR 7849/09
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG, Beschluss vom 06.12.2005 - 1 BvR 347/98; Beschluss vom 19.11.2007 - 1 BvR 2496/07; Beschluss vom 30.06.2008 - 1 BvR 1665/07; Beschluss vom 19.03.2009 - 1 BvR 316/09), der sich das Bundessozialgericht (BSG) angeschlossen hat (vgl. BSG, Urteil vom 04.04.2006 - B 1 KR 12/05 R; Urteil vom 07.11.2006 - B 1 KR 24/06 R), verstößt die Leistungsverweigerung der Krankenkasse unter Berufung darauf, eine bestimmte neue ärztliche Behandlungsmethode sei im Rahmen der gesetzlichen Krankenversicherung ausgeschlossen, weil der zuständige Gemeinsame Bundesausschuss diese noch nicht anerkannt oder sie sich zumindest in der Praxis und in der medizinischen Fachdiskussion noch nicht durchgesetzt habe, gegen Art. 2 Abs. 1, Abs. 2 Satz 1 GG in Verbindung mit dem Sozialstaatsprinzip, wenn folgende drei Voraussetzungen kumulativ erfüllt sind: 1. Es liegt eine lebensbedrohliche oder regelmäßig tödlich verlaufende Erkrankung vor.
  • BSG, 04.04.2006 - B 1 KR 7/05 R

    Leistungspflicht der gesetzlichen Krankenversicherung in Fällen einer

    Auszug aus SG Stuttgart, 05.02.2010 - S 8 KR 7849/09
    Denn es ist eine Einzelfallbetrachtung vorzunehmen (vgl. BSG, Urteil vom 04.04.2006 - B 1 KR 7/05 R).
  • BSG, 16.12.2008 - B 1 KR 11/08 R

    Krankenversicherung - Krankenhausbehandlung - keine Kostenübernahme von

    Auszug aus SG Stuttgart, 05.02.2010 - S 8 KR 7849/09
    In diesem Zusammenhang ist auch die Rechtsprechung des BSG zu berücksichtigen, wonach eine Krankenhausbehandlung nicht bereits deshalb erforderlich ist, weil eine bestimmte Leistung nach den Regeln der ärztlichen Kunst zwar ambulant erbracht werden kann, vertragsärztlich aber mangels positiver Empfehlung des Gemeinsamen Bundesausschusses nicht zu Lasten der gesetzlichen Krankenversicherung geleistet werden darf (BSG, Urteil vom 16.12.2008 - B 1 KR 11/08 R).
  • BSG, 04.04.2006 - B 1 KR 12/05 R

    Krankenversicherung - neue im Ausland

    Auszug aus SG Stuttgart, 05.02.2010 - S 8 KR 7849/09
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG, Beschluss vom 06.12.2005 - 1 BvR 347/98; Beschluss vom 19.11.2007 - 1 BvR 2496/07; Beschluss vom 30.06.2008 - 1 BvR 1665/07; Beschluss vom 19.03.2009 - 1 BvR 316/09), der sich das Bundessozialgericht (BSG) angeschlossen hat (vgl. BSG, Urteil vom 04.04.2006 - B 1 KR 12/05 R; Urteil vom 07.11.2006 - B 1 KR 24/06 R), verstößt die Leistungsverweigerung der Krankenkasse unter Berufung darauf, eine bestimmte neue ärztliche Behandlungsmethode sei im Rahmen der gesetzlichen Krankenversicherung ausgeschlossen, weil der zuständige Gemeinsame Bundesausschuss diese noch nicht anerkannt oder sie sich zumindest in der Praxis und in der medizinischen Fachdiskussion noch nicht durchgesetzt habe, gegen Art. 2 Abs. 1, Abs. 2 Satz 1 GG in Verbindung mit dem Sozialstaatsprinzip, wenn folgende drei Voraussetzungen kumulativ erfüllt sind: 1. Es liegt eine lebensbedrohliche oder regelmäßig tödlich verlaufende Erkrankung vor.
  • BVerfG, 25.02.2009 - 1 BvR 120/09

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen Verweigerung eines Spezialrollstuhls als

    Auszug aus SG Stuttgart, 05.02.2010 - S 8 KR 7849/09
    Art. 19 Abs. 4 Grundgesetz (GG) verlangt jedenfalls dann vorläufigen Rechtsschutz, wenn ohne ihn schwere und unzumutbare, anders nicht abwendbare Nachteile entstünden, zu deren nachträglicher Beseitigung die Entscheidung in der Hauptsache nicht mehr in der Lage wäre (BVerfG, Beschluss vom 25.02.2009 - 1 BvR 120/09 m.w.N.).
  • BVerfG, 29.07.2003 - 2 BvR 311/03

    Zu den Anforderungen an die Glaubhaftmachung eines Anordnungsanspruchs im

  • BVerfG, 30.06.2008 - 1 BvR 1665/07

    Keine Verletzung von Grundrechten oder grundrechtsgleichen Rechten durch die

  • BVerfG, 19.03.2009 - 1 BvR 316/09

    Verletzung des Verbots willkürlicher Gerichtsentscheidungen - ungerechtfertigte

  • LSG Baden-Württemberg, 19.06.2015 - L 4 KR 3035/14
    Ergänzend verwies der Kläger auf das Urteil des Sozialgerichts Augsburg vom 27. Dezember 2007 - S 12 KR 413/07 -, den Beschluss des Sozialgerichts Stuttgart vom 5. Februar 2010 - S 8 KR 7849/09 ER -, das Urteil des Sozialgerichts Münster vom 26. August 2010 - S 11 KR 108/08 -, den Beschluss des Landessozialgericht (LSG) Berlin-Brandenburg vom 29. Januar 2009 - L 1 B 506/08 KR-ER -, den Beschluss des Bayerischen LSG vom 10. August 2011 - L 4 KR 206/11 B-ER -, alle in juris), die vorgelegten Beschlüsse des Sozialgerichts Köln vom 24. November 2011 - S 26 KR 833/11 ER - und des Sozialgerichts Stuttgart vom 2. August 2011 - S 19 KR 4090/11 ER - sowie den Beschluss des LSG Nordrhein-Westfalen vom 18. Oktober 2011 - L 5 KR 442/11 B-ER -, in juris).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 12.04.2010 - L 1 KR 91/10
    In den Fällen, in denen ein lebensbedrohlich erkrankter Versicherter von seiner Krankenkasse eine potentiell lebensverlängernde Therapie begehrt, führt die vorzunehmende Folgenabwägung unter Berücksichtigung des Art. 2 Abs. 2 Satz 1 GG zu dem Ergebnis, dass die Krankenkasse verpflichtet ist, die Therapie vorläufig zu gewähren ist (vgl. SG Stuttgart, Urteil vom 5. Februar 2010 - S 8 KR 7849/09 ER -Hyperthermitherapie; LSG Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 23. Juni 2009 - L 4 KR 130/09 B ER ZVW; LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 1. Dezember 2005 - L 1 B 1039/05 KR ER; LSG Schleswig Holstein,.
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